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   OLG Hamburg, 23.02.1988 - 7 W 6/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3555
OLG Hamburg, 23.02.1988 - 7 W 6/88 (https://dejure.org/1988,3555)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.02.1988 - 7 W 6/88 (https://dejure.org/1988,3555)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Februar 1988 - 7 W 6/88 (https://dejure.org/1988,3555)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Besorgnis der Befangenheit wegen der Verfügung eines Richters, wonach dem Beklagten ein Hinweis geben wurde, wie er die Wohnraumkündigung des Klägers beseitigen kann; Zahlungsklage; Räumungsklage; Mietrückstand; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richterablehnung; Befangenheit; Hinweis auf Heilungswirkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1988, 225
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 03.05.1984 - 7 W 28/84
    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.1988 - 7 W 6/88
    Schon insofern unterscheidet sich die Interessenlage des Klägers von derjenigen, in der sich ein Gläubiger befindet, dem die Verjährungseinrede - veranlaßt durch den Richter - vom Schuldner entgegengehalten wird (vgl. OLG Hamburg, NJW 1984, 2710).
  • OLG Köln, 23.10.1989 - 2 W 186/89

    Wandlungseinrede beim Kauf einer Spülmaschine; Hinweispflicht des Richters im

    Eine solche "Begünstigung" im Interesse eines sachgerechten nicht durch Zufälligkeiten, Mißverständnisse oder bloße Unwissenheit beeinflußten Prozeßergebnisses kann daher aus der Sicht einer verständigen Partei nicht als Einseitigkeit oder Parteilichkeit aufgefaßt werden (vgl. OLG Hamburg ZMR 1988, 225 (226); Schneider NJW 1986, 1316).

    Das zeigt sich auch daran, daß in zahlreichen Fällen zweifelhaft sein kann, wie die Abgrenzungen zwischen Klageleugnen, Einwendungen und Einreden zu ziehen sind (vgl. z. B. OLG Hamburg ZMR 1988, 225 zu § 554 Abs. 2 Ziff. 2 BGB ; LG Berlin NJW 1986, 1000 zu § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB Teil B ).

  • LG Kiel, 09.01.2002 - 13 T 263/01

    Anforderungen an das Vorliegen eines mietprozessrechtlichen Anspruchs auf Erlass

    Unter Heranziehung sozialpolitischer Erwägungen wurde zum Teil die Auffassung vertreten, dass vor Erlass eines Versäumnisurteils auf Räumung der Ablauf der Schonfrist abzuwarten sei (vgl. Hans. OLG ZMR 1988, 225, 226; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl. IV Rdn. 424; Soergel-Heintzmann 1997, § 554 a.F. Rdn. 24).
  • LG Berlin, 18.09.2008 - 67 T 125/08
    Unter Heranziehung sozialpolitischer Erwägungen wurde zum Teil die Auffassung vertreten, dass vor Erlass eines Versäumnisurteils auf Räumung der Ablauf der Schonfrist abzuwarten sei (vgl.u.a. OLG Hamburg ZMR 1988, 225, 226 [OLG Hamburg 23.02.1988 - 7 W 6/88] ) Nach der Gegenmeinung, der sich die Kammer anschließt, ist das erkennende Gericht unter den Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 ZPO verpflichtet, auch vor Ablauf der Schonfrist ein Versäumnisurteil zu erlassen (vgl.u.a. LG Hamburg NZM 2003, 432 1971 [LG Hamburg 05.03.2003 - 311 T 16/03] ; differenzierend: Blank in Schmidt/Futterer, Mietrecht, 9. Aufl., § 569 Rdnr. 51f).
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